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Rechtliches

Teilnahmebedingungen

Stand: 17. Oktober 2026

Fiktive Demo-Veranstaltung: Der Weitblick-Marsch und die Weitblick Events GbR sind erfunden und zeigen, wie eine Veranstaltung auf startblock aussieht. Anmeldungen und Zahlungen sind nicht möglich, eingegebene Angaben werden nicht gespeichert. Verantwortlich für diese Seiten ist der Betreiber von startblock – siehe Impressum der Plattform.

§ 1 Geltung und Vertragspartner

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung zu und die Teilnahme an den Veranstaltungen von Weitblick Events GbR, Traufstraße 14, 72999 Traufenbach (nachfolgend „Veranstalter").

(2) Vertragspartner der Teilnehmerin oder des Teilnehmers ist ausschließlich der Veranstalter. Die Website und die Anmeldung werden über die Plattform startblock bereitgestellt; deren Betreiber wird nicht Vertragspartner des Teilnahmevertrags.

(3) Abweichende Bedingungen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers gelten nicht, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihnen in Textform zu.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular dieser Website oder über die App „startblock". Mit dem Absenden der Anmeldung gibt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Teilnahmevertrags ab; ist im Anmeldevorgang eine Zahlung vorgesehen, wird diese im Voraus geleistet.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung mit der Bestätigungs-E-Mail annimmt. Ist eine Zahlung im Anmeldevorgang vorgesehen, wird die Bestätigung nach Eingang der Zahlung versandt; nimmt der Veranstalter die Anmeldung nicht an, wird ein bereits gezahlter Betrag unverzüglich und vollständig erstattet. Lässt der Veranstalter die Zahlung am Einlass zu (§ 4 Abs. 5), kommt der Vertrag bereits mit der Bestätigung der Anmeldung zustande. Der Zugang einer automatischen Empfangsbestätigung ist noch keine Annahme.

(3) Die Startnummer wird mit der Bestätigung vergeben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Startnummer besteht nicht.

(4) Die Zahl der Startplätze ist begrenzt. Der Veranstalter kann die Anmeldung schließen, sobald die Plätze vergeben sind.

(5) Wer eine andere Person anmeldet, handelt in deren Namen; Vertragspartnerin oder Vertragspartner wird die teilnehmende Person. Die anmeldende Person versichert, dazu bevollmächtigt und zur Angabe der Daten der teilnehmenden Person berechtigt zu sein.

(6) Am Veranstaltungstag ist eine Nachmeldung möglich, solange sie geöffnet ist und das Nachmelde-Kontingent der gewählten Strecke reicht. Zusätzlich zum Startgeld wird eine Nachmeldegebühr erhoben, die vor der Zahlung angezeigt wird; Zusatzoptionen und Spenden sind bei der Nachmeldung nicht buchbar, und die Startnummer stammt aus einem eigenen Block für Nachmeldungen. Über den QR-Code am Nachmeldestand kann sich die teilnehmende Person auf dem eigenen Smartphone nachmelden; dafür gelten die Absätze 1 bis 5.

Am Stand kann die Nachmeldung auch über ein Mitglied des Orga-Teams erfolgen, das die Angaben aufnimmt; dabei wird statt des Geburtsdatums nur das Geburtsjahr erfasst, und die Alters- und Wertungsklasse richtet sich nach dem Jahrgang. Bezahlt wird dann kontaktlos mit Karte oder Smartphone am Gerät des Orga-Teams; maßgeblich ist der Gesamtbetrag, den das Gerät vor der Zahlung anzeigt, und nicht jede Karte kann angenommen werden, insbesondere keine Karte, die nur die girocard-Funktion trägt oder eine PIN-Eingabe mit Kontakt verlangt. Mit der Zahlung am Stand meldet sich die teilnehmende Person verbindlich an und erkennt diese Teilnahmebedingungen an, auf die am Stand hingewiesen wird; die Bestätigung nach Absatz 2 geht mit dem Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse. Ein Konto bei der Plattform startblock ist dafür nicht erforderlich.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnehmen darf, wer gesundheitlich in der Lage ist, die gewählte Strecke unter den Bedingungen der Veranstaltung zu bewältigen, und die Anweisungen des Veranstalters befolgt.

(2) Für die einzelnen Strecken gelten Mindestaltersgrenzen am Veranstaltungstag: velten WANDERLUST 66k ab 18 Jahren, Talbank WANDERLUST 33k ab 16 Jahren, Vitara WANDERLUST 14k ohne Mindestalter (unter 14 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person). Das in der Anmeldung angegebene Geburtsdatum dient auch der Prüfung dieser Grenzen.

(3) Personen unter 18 Jahren dürfen nur teilnehmen, wenn eine erziehungsberechtigte Person die Anmeldung vornimmt oder ihr zustimmt (§§ 107, 108 BGB). Wer eine minderjährige Person anmeldet, versichert, erziehungsberechtigt oder von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.

(4) Die Weitergabe der Startnummer an Dritte ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. § 7 bleibt unberührt.

§ 4 Preise, Gebühren und Zahlung

(1) Es gilt das in der Ausschreibung genannte Startgeld für die gewählte Strecke. Zusatzoptionen und eine freiwillige Spende werden gesondert ausgewiesen. Alle Preisangaben sind Endpreise in Euro; eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer ist darin enthalten.

(2) Maßgeblich für den zu zahlenden Betrag ist der Gesamtbetrag, der unmittelbar vor der Bestellung und auf der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig anmelden" angezeigt wird.

(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, wird im Zahlungsschritt angezeigt; ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

(4) Ist im Anmeldevorgang eine Zahlung vorgesehen und kommt sie nicht zustande oder wird sie abgebrochen, nimmt der Veranstalter die Anmeldung nicht an; ein Vertrag kommt dann nicht zustande und ein Startplatz wird nicht reserviert. Absatz 5 bleibt unberührt.

(5) Der Veranstalter kann zulassen, dass das Startgeld am Einlass bar oder vor Ort bezahlt wird. In diesem Fall entsteht der Zahlungsanspruch mit der Anmeldung und ist spätestens am Veranstaltungstag vor dem Start zu erfüllen.

§ 5 Widerrufsrecht

(1) Für die Teilnahme an der Veranstaltung und für die damit verbundenen terminbezogenen Leistungen besteht kein Widerrufsrecht. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ausgeschlossen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das ist bei der Teilnahme an einer Veranstaltung mit festem Termin der Fall.

(2) Die Storno- und Übertragungsregeln in § 6 und § 7 bleiben davon unberührt.

§ 6 Stornierung durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer

(1) Bis 30 Tage vor der Veranstaltung kann die Anmeldung storniert werden. Eine Erklärung in Textform an info@weitblick-marsch.example genügt; maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.

(2) Der Veranstalter erstattet das gezahlte Startgeld einschließlich gebuchter Zusatzoptionen. Eine gegebene Spende wird nicht erstattet.

(3) Die Erstattung erfolgt auf das bei der Zahlung verwendete Zahlungsmittel. Sie wird vom Veranstalter ausgelöst; eine Storno-Schaltfläche in der Anmeldung oder im Ticket gibt es nicht.

(4) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 1 ist eine Stornierung ausgeschlossen. § 7 bleibt unberührt.

§ 7 Übertragung des Startplatzes und Umbuchung

(1) Ein Startplatz kann bis 7 Tage vor der Veranstaltung auf eine andere Person übertragen werden. Ebenso kann bis zu diesem Zeitpunkt auf eine andere Strecke umgebucht werden, soweit dort Plätze frei sind; eine Preisdifferenz ist auszugleichen, eine Erstattung bei günstigerer Strecke erfolgt nicht.

(2) Übertragung und Umbuchung werden ausschließlich vom Veranstalter vorgenommen. Eine Nachricht in Textform an info@weitblick-marsch.example mit den Daten der neuen Teilnehmerin oder des neuen Teilnehmers genügt.

(3) Mit der Übertragung verliert die bisherige Teilnehmerin oder der bisherige Teilnehmer den Startplatz; alle zuvor ausgegebenen Ticket- und Zugangslinks werden ungültig. Die Startnummer bleibt bestehen.

(4) Die neue Teilnehmerin oder der neue Teilnehmer tritt in diesen Vertrag ein und muss diese Teilnahmebedingungen anerkennen. Der Veranstalter holt diese Anerkennung in Textform ein und bewahrt sie auf.

§ 8 Absage, Verschiebung, Abbruch

(1) Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat — insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Unwetter oder eine Gefährdung der Sicherheit —, erstattet der Veranstalter das gezahlte Startgeld einschließlich gebuchter Zusatzoptionen unverzüglich und vollständig.

(2) Der Veranstalter bietet freiwillig an, anstelle der Erstattung nach Absatz 1 auf die nächste Austragung umzubuchen oder einen Gutschein in Höhe des gezahlten Betrages zu erhalten. Die Wahl liegt bei der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer; der Anspruch auf Erstattung nach Absatz 1 bleibt unberührt. Der Veranstalter weist bei der Absage auf diese Wahlmöglichkeit hin.

(3) Wird die Veranstaltung verschoben, gilt die Anmeldung für den neuen Termin fort. Wer am neuen Termin nicht teilnehmen kann, kann bis zwei Wochen nach der Bekanntgabe des neuen Termins vom Vertrag zurücktreten; Absatz 1 und 2 gelten entsprechend.

(4) Beträge, die die Teilnehmerin oder der Teilnehmer zusätzlich zum Startgeld als „startblock-Gebühr" und „Zahlungsabwicklung" gezahlt hat und die dem Veranstalter selbst nicht erstattet werden, kann der Veranstalter einbehalten; der Nachweis geringerer Kosten bleibt vorbehalten. Hat der Veranstalter diese Entgelte selbst getragen, bleibt die Erstattung des gezahlten Startgeldes davon unberührt. Bei der Absage einer gesamten Veranstaltung kann der Veranstalter beim Plattformbetreiber eine Gutschrift der Plattformgebühren beantragen; wird sie erteilt, entfällt der Einbehalt.

(5) Muss die Veranstaltung nach dem Start abgebrochen werden, bleibt der Anspruch auf das Startgeld bestehen, soweit die Leistung im Wesentlichen erbracht wurde.

(6) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Trainingskosten, sind ausgeschlossen; § 12 bleibt unberührt.

§ 9 Eigenverantwortung, Anweisungen und Ausschluss

(1) Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, gesundheitlich in der Lage zu sein, die gewählte Strecke unter den Bedingungen der Veranstaltung zu bewältigen, und sich eigenverantwortlich vorbereitet zu haben. Die Teilnahme erfolgt in eigener sportlicher Verantwortung. Die Haftung des Veranstalters richtet sich ausschließlich nach § 12 und wird durch diesen Absatz nicht eingeschränkt.

(2) Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten und der Rettungskräfte ist Folge zu leisten. Der Veranstalter kann die Strecke, die Startzeiten und den Ablauf aus Sicherheitsgründen ändern oder Teile der Strecke sperren.

(3) Der Veranstalter kann Teilnehmende von der Veranstaltung ausschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Wettkampfregeln verstoßen, die Sicherheit anderer gefährden, unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen oder mit einer fremden Startnummer starten. Bei einem Ausschluss wegen eines erheblichen, von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer zu vertretenden Verstoßes behält der Veranstalter den Anspruch auf das Startgeld; er muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Nichtteilnahme erspart (§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB). Erfolgt der Ausschluss aus Gründen, die die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, wird das Startgeld anteilig erstattet.

(4) Die Startnummer ist während der gesamten Veranstaltung sichtbar zu tragen.

§ 10 Zeitnahme, Ergebnisse und Urkunden

(1) Der Veranstalter nimmt die Zeiten nach dem in der Ausschreibung genannten Verfahren. Messverfahren dieser Art sind mit technischen Toleranzen behaftet; der Veranstalter schuldet eine Zeitnahme nach dem Stand der eingesetzten Technik, nicht ein bestimmtes Ergebnis im Einzelfall. Offensichtliche Fehler werden auf Hinweis korrigiert; die Haftung richtet sich nach § 12.

(2) In Start- und Teilnehmerlisten veröffentlicht der Veranstalter Startnummer, Vor- und Nachname, Verein, Wertungsklasse und die gewählte Strecke; in den Ergebnislisten zusätzlich Geschlecht, Zeit, Rückstand, Platzierungen und gegebenenfalls Zwischenzeiten. Urkunden sind über die Startnummer abrufbar. Ergebnisse bleiben als sportliches Archiv dauerhaft abrufbar.

(3) Der Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden. Eine Nachricht an info@weitblick-marsch.example genügt. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung dieser Website unter der Adresse /rechtliches/datenschutz.

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Bei der Veranstaltung entstehen Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sein können. Der Veranstalter verwendet sie zur Berichterstattung über die Veranstaltung. Für werbliche Verwendungen, auf denen einzelne Personen erkennbar im Vordergrund stehen, holt der Veranstalter eine gesonderte Einwilligung ein.

(2) Der Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer erkennbar ist, kann jederzeit widersprochen werden; eine Nachricht an info@weitblick-marsch.example genügt. Die Einzelheiten und die Rechtsgrundlagen stehen in der Datenschutzerklärung dieser Website.

§ 12 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin oder der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

(4) Für mitgeführte Gegenstände und für Gegenstände in einer bereitgestellten Aufbewahrung haftet der Veranstalter nur nach den Absätzen 1 bis 3.

§ 13 Datenschutz

Wie der Veranstalter personenbezogene Daten verarbeitet, welche Rechte den Betroffenen zustehen und an welche Dienstleister Daten weitergegeben werden, steht in der Datenschutzerklärung dieser Website unter der Adresse /rechtliches/datenschutz.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Gerichtsstand ist der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Änderungen dieser Teilnahmebedingungen gelten nur für Anmeldungen, die nach der Änderung eingehen. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei der Anmeldung veröffentlichte Fassung.

(5) Diese Teilnahmebedingungen sind jederzeit unter der Adresse /rechtliches/agb dieser Website abrufbar und können dort gespeichert oder ausgedruckt werden. Wir empfehlen, den Text bei der Anmeldung zu speichern oder auszudrucken.